Ergativ
Der Ergativ ist ein Kasus in Ergativsprachen. Er dient zur Kennzeichnung des Handlungsträgers bei transitiven Verben in der Standard-Diathese.Von der semantischen Funktion her entspricht der Ergativ damit zum Teil dem Nominativ in Nominativsprachen - wie z.B. die romanischen und germanischen Sprachen.
Der Unterschied von Ergativsprachen gegenüber Nominativsprachen besteht aber darin, dass Ergativsprachen die Funktion des Subjektskasus trennen und folgerichtig mit verschiedenen Formen zum Ausdruck bringen.
Vgl. folgende Beispiele:
(1) Herr Müller schreibt einen Brief.
(2) Herr Müller leidet unter Mobbing.
(3) Die Arbeitskollegen quälen Herrn Müller.
(4) Herr Müller wird von den Arbeitskollegen gequält.
In Beispiel (1) ist das "Subjekt" Herr Müller tatsächlich der Agens, der Träger der Handlung "Briefschreiben". In Beispiel (2) ist Herr Müller nicht so sehr Handlungsträger als vielmehr derjenige, der unter dem Vorgang "Mobbing" leidet, also eigentlich Patiens. Damit nimmt Herr Müller in (2) dieselbe Funktion ein wie in (3) und dann in (4). Diese Funktionsidentität des Satzglieds Herr Müller bei (2) (3) und (4) wird in Ergativsprachen durch die Kasusidentität unterstrichen; es steht in beiden Fällen ein unmarkierter Kasus (der verwirrenderweise auch "Nominativ" genannt wird). Dagegen haben die Arbeitskollegen in Satz (3) und (4) dieselbe Funktion inne: die des Handlungsträgers = des Agens. Sie stehen deshalb nach der Logik der Ergativsprachen auch im selben Fall, dem "Ergativ".
Bekannte Ergativsprachen sind z.B. das Baskische und Hindi.