Erfurter Unionsparlament
Das Erfurter Unionsparlament bezeichnet eine vom 20. März bis 29. April 1850 in Erfurt tagende gewählte Körperschaft (Unionsreichstag), die im Sinne der Unionspolitik den preußischen Entwurf einer Bundesverfassung für einen kleindeutschen Staat unter der Hegemonie Peußens bestätigen sollte.Die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählten Abgeordneten des Erfurter Unionsparlaments gehörten der konservativen Rechten und der rechtsliberalen parlamentarischen Richtung der Gothaer an, die seit Juni 1849 das Erfurter Unionsparlament vorbereitet hatte, dort die Mehrheit besaß, jedoch allen reaktionären Forderungen der Rechten nachgab. Die Gothaer waren zur Zeit des Erfurter Unionsparlaments politisch bereits isoliert, da die meisten deutschen Mittel- und Kleinstaaten unter dem Druck Österreichs der Unionspolitik ablehnend gegenüberstanden.
Das Erfurter Unionsparlament musste vertagt werden und trat nicht mehr zusammen.
Siehe auch: Deutscher Bund