Erbschein
Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Bescheinigung, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.Er funktioniert der Art nach wie eine Eintragung im Grundbuch und muss daher aus sich selbst heraus verständlich sein. Der Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt.
Maßgebliche gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 2353 - 2370 BGB.
Siehe auch: Erbrecht
Rechtshinweis