Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Es schreibt vor, dass Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung, die dazu führt, dass sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, weiterhin ihr Arbeitsentgelt erhalten. Die Entgeltfortzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
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2 Berechnung 3 Anzeige und Nachweis 4 Kur |
Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das
Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre.
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber möglichst frühzeitig am ersten Tag seiner Krankheit mitzuteilen, dass er erkrankt ist (Krankmeldung).
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss er spätestens am darauffolgenden Arbeitstag seinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zukommen lassen. Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen.
Auch im Falle einer Kur, im Entgeltforzahlungsgesetz "Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" genannt, gibt es einen Entgeltfortzahlungsanspruch.
RechtshinweisVoraussetzungen
Berechnung
Anzeige und Nachweis
Kur