Entgelt-Rahmenabkommen
Das Entgelt-Rahmenabkommen ist ein Abkommen, das zwischen der Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgebervereinigung Gesamt Metall im Jahre 2002 mit Abschluss der Tarifverhandlungen vereinbart wurde. Darin vereinbaren die Parteien bis spätestens 2008 die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen.Die bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmen werden in einen aus 15 Stufen bestehenden Entgeltrahmen überführt. In welche Stufe die Beschäftigten der Unternehmen zukünftig eingestuft werden, entscheidet sich durch eine Punktbewertung Ihrer Arbeitsplatzbeschreibung. Die Punktbewertungsschemen werden in den einzelnen Tarifgebieten gesondert ausgehandelt.
Dabei entscheidet nicht allein die Ausbildung und Fachkenntnise über die Einstufung sondern vielmehr setzt sich diese zukünftig aus Arbeits- und Fachkenntnissen, Berufserfahrung, Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Mitarbeiterführung zusammen.
Aufgrund dieses Schemas lässt sich sehr viel genauer differenzieren, wie wertvoll eine von einem Arbeitnehmer erbrachte Leistung ist.
Zwangsläufig wird es bei der Umstellung der Entgeltmodelle zu Arbeitnehmern kommen, die bisher zu wenig bzw. zu viel Entgelt erhielten. Um der Problematik zu entgehen Arbeitnehmern das Entgelt zu kürzen, wurde daher vereinbart deren Entgelt zukünftig bei Tariferhöhungen langsamer ansteigen zu lassen als das anderer. Ähnlich geschieht dies mit Arbeitnehmern, die bisher zu wenig erhielten. Deren Entgelt wird bei Tariferhöhungen überdurchschnittlich angehoben.
Damit die Unternehmen die dafür nötigen Finanzmittel (so genannte ERA-Komponente) zur verfügen haben, wurde errechnet, dass die Arbeitnehmer auf 2,79% Tariferhöhungen verzichten müssen. Dies geschah anteilig in den Jahren 2002 und 2003, so dass bereits 1,4% der ERA-Komponente geleistet wurden.