Emeritierung
Als Emeritierung wird die Enthebung eines Professors oder Hochschullehrers von der Pflicht der Alltagsgeschäfte aus Altersgründen verstanden (Entpflichtung). Die Emeritierung entspricht der Pensionierung, ist aber nicht völlig gleichbedeutend, da diejenigen Professoren, die in Deutschland vor einem je nach Bundesland unterschiedlichen Stichtag berufen worden sind, ein besonderes Emeritierungsrecht genießen: Sie erhalten ein höheres Ruhegehalt, das ungefähr der Besoldung vor Eintritt der Emeritierung entspricht.Das Wort leitet sich etymologisch vom lateinischen Verb emereo ab, das
- 'sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben' oder
- 'ausgedient, alt, unbrauchbar werden'
Ein Hochschullehrer im Ruhestand (Emeritus bzw. Emerita) ist weniger 'ausgedient', als dass er sich das Recht erworben hat, sich von den Alltagspflichten zurückzuziehen. Er muss sich somit – sofern er vorher Institutsvorstand war – nicht mehr um die Verwaltung des Instituts kümmern. Er braucht keine Vorlesungen mehr zu halten – kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell kann er noch ein Dienstzimmer benutzen, um Forschungsarbeiten abzuschließen. Er bleibt in der Regel Mitglied der Hochschule, an der er vorher tätig war.
Emeritiert heißt somit 'in den Ruhezustand versetzt' und wird dem Titel bzw. der Dienstbezeichnung (Univ.-) Prof. abgekürzt als em. oder emerit. beigefügt.
Unter gleicher Bedeutung wird dieses Wort auch auf Bischöfe innerhalb der katholischen Kirche angewandt, ein emeritierter Bischof ist somit aus Altersgründen von seinen Aufgaben entbunden.