Eisenbahnwagen
Ein Eisenbahnwagen, auch als Waggon bezeichnet, ist ein Schienenfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Man unterscheidet zwischen Güterwagen, die zum Transport von Wirtschaftsgütern verwendet werden und Reisezugwagen, deren Aufgabe es ist, Personen zu befördern.
Allen Eisenbahnwagen gemeinsam sind folgende Baugruppen:
- Zug- und Stoßeinrichtung an beiden Enden. Dies kann getrennte Zug- und Stoßeinrichtung, das heißt, ein Paar Puffer mit einer Zughakenkupplung dazwischen, oder aber eine kombinierte Zug- und Stoßeinrichtung, also eine Mittelpufferkupplung bedeuten. So genannte Anschlusswagen haben an einem Ende eine andere Zug- und Stoßeinrichtung als am anderen (z.B. zum Kuppeln von niederflurigen Reisezugwagen mit Kupplung in Sonderbauweise an Lokomotiven mit normgerechter Kupplung).
- Der Rahmen, der die genormten Pufferdruck- und Hakenzugkräfte aufnimmt und auch die mehr oder weniger speziellen Vorrichtungen zur Aufnahme und Sicherung der Beförderungsgüter bzw. der Fahrgäste trägt. Teilweise sind Rahmen und Beförderungsgut-Aufnahme ein untrennbares Bauteil.
- Das Laufwerk, das aus je einer starren Vorder- und Hinterachse mit stählernen Spurkranz-Rädern oder aber je einem vorderen und hinteren Drehgestell bestehen kann. Fast alle modernen Eisenbahnwagen sind vierachsig (zwei zweiachsige Drehgestelle); schwere Güterwagen sind oft sechsachsig mit je zwei dreiachsigen Drehgestellen. Zunehmend werden Züge verwendet, die eine gewichtsparende Wagenkostruktion mit nur je einer Jakobsachse zwischen zwei Wagen haben. Die Reichsbahn setzte bis etwa Anfang der 1960er Jahre auch Personenwagen mit drei starren Achsen ein.
- Das Bremssystem mit seinen genormten Teilen wie Druckluftleitungen, -behältern, Bremsventilen, Steuerbauteilen und Bremsklötzen. Moderne Reisezugwagen haben oft Scheibenbremsen. Güterwagen sowie Reisezugwagen älterer Bauart sind in der Regel mit Klotzbremsen ausgerüstet.