Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb regelspuriger Eisenbahnen, nicht jedoch für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen von nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Deutschland.Ziel des Gesetzes ist im Allgemeinen, zu erreichen, dass Bahnanlagen und Fahrzeuge so beschaffen sind, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften der Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Sie
- unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenbahnen,
- definiert zahlreiche Begriffe für Bahnanlagen,
- gibt Grenzwerte und Baurichtlinien für den Oberbau an,
- regelt die Bau- und Betriebsweise von zahlreichen anderen Bahneinrichtungen wie Bahnsteigen, Bahnübergängen, Signalen, Weichen, Streckenblockeinrichtungen, Fernmeldeanlagen etc.,
- stellt die Mindestanforderungen, die Vollbahnfahrzeuge erfüllen müssen (u.a. durchgehende, selbsttätige Bremse (Eisenbahn)),
- regelt das technische Überwachungswesen für Eisenbahnfahrzeuge,
- regelt den Eisenbahnbetrieb,
- stellt die (z.B. gesundheitlichen) Anforderungen an das Personal im Betriebsdienst fest u.v.a.m.
Für den Fahrgast ist die EBO unter anderem deswegen von Bedeutung, da sie es zur Ordnungswidrigkeit macht, an der falschen Zugseite auszusteigen, Bahnanlagen zu verunreinigen, im Gleis herumzulaufen oder Müll aus dem Zug zu werfen.