Einspruch
Der Einspruch ist nach deutschem Recht ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann.Er kommt insbesondere vor
- gegen ein Versäumnisurteil, § 338 Zivilprozessordnung (ZPO)
- gegen einen Vollstreckungsbescheid, § 700 ZPO in Verbindung mit § 338 ZPO
- gegen einen Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeiten, § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- gegen einen Strafbefehl, § 410 Strafprozessordnung (StPO)
- gegen bestimmte Verwaltungsakte, § 347 Abgabenordnung (AO).