Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist ein im deutschen Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Fragen.Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, wird auf Antrag einer Seite die Einigungsstelle eingesetzt. Beide Seiten müssen sich auf einen neutralen Vorsitzenden und die Anzahl der von beiden Seiten zu entsendenden Beisitzern einigen. Gelingt auch dies nicht, entscheidet das Arbeitsgericht in einem beschleunigten Verfahren.
Die Einigungsstelle entscheidet mehrheitlich. Die Entscheidung hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.
Rechtshinweis