Eingemeindung
Mit Eingemeindung bezeichnet man die Vergrößerung einer Stadt durch die Hinzufügung von Gemeinden aus ihrem Umland. Auf diese Weise wird aus einer zuvor unabhängigen Gemeinde ein Ortsteil/Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde beibehält.Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen und werden von den Bürgern der eingemeindeten Ortschaften oft als negativ empfunden, da sie mit einem Verlust ihrer Unabhängigkeit einhergehen.
Deutschland
Im Zuge der Gemeindereform in den sechziger und siebziger Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in den alten Bundesländern durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24282 (1968) auf 8513 (2004) reduziert. Heutzutage finden Eingemeindungen beinahe nur noch im so genannten Beitrittsgebiet statt.
Österreich
Eingemeindungen sind laufend während des 19 und 20. Jahrhundert durchgeführt worden. So wurden in Wien laufend die ehemaligen Vororte, die noch kleiner waren als die heutigen Wiener Gemeindebezirke eingemeindet. Aber auch bei den anderen Städten war dies der Fall.
Bei den Gemeindereformen wurden aber auch meist mehrere kleinere Katastralgemeinden zu einer Großgemeinde zusammengeschlossen.