Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist eine Rechtsgemeinschaft und eine Personengesellschaft nach Schweizer Recht. Nach Art. 530 OR ist sie definiert als vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln. Nach Art. 530 Abs. 2 OR ist die einfache Gesellschaft auch negativ definiert als jene Gesellschaftsform, wenn nicht Voraussetzungen für eine andere Gesellschaftsform erfüllt sind.Der einfachen Gesellschaft fehlt die Rechtspersönlichkeit und somit auch die Handlungsfähigkeit. Die Gesellschafter haften primär, unbeschränkt und solidarisch.
Sie auch: Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Rechtshinweis