Einbiegen
Unter Einbiegen versteht man das Einfahren eines Fahrzeuges aus einer untergeordneten oder nicht bevorrechtigten Straße in eine übergeordnete oder bevorrechtigte Straße.Bei Einbiegen wird im Gegensatz zum Abbiegen davon ausgegangen, dass das Fahrzeug anhält, bevor es einbiegt. Dies hat zur Folge, dass die Radien für die Ausrundung der Ecken an Einmündungen zum Einbiegen kleiner ausfallen als zum Abbiegen.
Bei Aufeinandertreffen zweier gleichberechtiger Straßen wird, abgesehen von Hauptverkehrsstraßen, das Prinzip des Einbiegens auf alle Wechselvorgänge angewendet.