Ein-Mann-GmbH
Früher mussten in Deutschland zur Gründung einer GmbH mindestens zwei Gesellschafter zusammenkommen. Diese Bedingung wurde oftmals umgangen, indem einer der beiden Gesellschafter nur zum Schein als Gesellschafter auftrat, um kurz nach der Gründung die GmbH zu verlassen. Dies wurde rechtlich geduldet und als Ein-Mann-GmbH bezeichnet.Mittlerweile ist die Gründung einer GmbH auch als Alleingesellschafter möglich.
Rechtshinweis