Eigenbetrieb
Kommunale wirtschaftliche Unternehmen (auch nichtwirtschaftliche Unternehmen) können durch einen Eigenbetrieb als besonderer öffentlich-rechtlicher Form geführt werden. Der Eigenbetrieb ist in den Gemeindeordnungen bzw. den Kreisordnungen der Bundesländer vorgesehen. Er hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein ausgegliedertes Sondervermögen dar und ist organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Gemeindeverwaltung ausgegliedert. Nach außen werden die rechtlichen Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der jeweiligen Gemeinde zugerechnet.Die rechtlichen Grundlagen des Eigenbetriebes sind in den Eigenbetriebsgesetzen bzw. Eigenbetriebsverordnungen der Bundesländer näher ausgestaltet und werden durch die Gemeinden jeweils in einer Betriebssatzung konkretisiert. Eine Eigenbetrieb darf nur gegründet werden, sofern das kommunale Wirtschaftsrecht der jeweiligen Gemeindeordnung eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zuläßt.
Für den Eigenbetrieb ist in der Regel eine Betriebsleitung (auch: Werkleitung und ein Betriebsausschuss (auch Werksausschuss) zu bestellen. Der Betriebsleitung obliegt die laufende Betriebsführung, die Vertretung des Betriebes und die Vollziehung von Beschlüssen des Betriebsausschusses, dem bestimmte Zuständigkeiten zugeordnet werden. Da der Eigenbetrieb rechtlich keine eigen Rechtspersönlichkeit besitzt, und die Handlungen des jeweiligen Eigenbetriebes der Gemeinde zugerechnet werden, ist für grundsätzliche Entscheidungen der jeweilige Gemeinderat bzw. für grundsätzliche Rechtsgeschäfte der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte(z.B. Bürgermeister) zuständig.
Entsprechend der Verselbständigung des Eigenbetriebes als kommunales Sondervermögen, wird dieser nicht im kommunalen Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb stellt einen eigenen Wirtschaftsplan auf. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan (laufende Kosten), dem Vermögensplan (Investitionen des Betreibes) und der Stellenübersicht (welche Stellen sind im Eigenbetrieb besetzt).
Siehe auch: Kommunalrecht, Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kommunales Haushaltswirtschaft, Regiebetrieb, Landesbetrieb (auf der Ebene der Bundesländer)
Rechtshinweis