Eierkennzeichnungsregeln
Für das Inverkehrbringen von Eiern gelten seit 1. Januar 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Eier, die vom Erzeuger direkt an den Endverbraucher verkauft werden, müssen allerdings erst ab dem 1. Juli 2005 gekennzeichnet werden.Aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
die Haltungsform des Huhns:
0 = ökologische Erzeugung 1 = Freilandhaltung 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltungdas Land aus dem das Ei stammt:
DE = Deutschland AT = Österreich BE = Belgien NL = Niederlandedie Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Vermisst wird jedoch leider das Legedatum, was ja ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.