Eichung
Eichung ist die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen. Als Messgerät kann dabei auch ein einfaches Gefäß, etwa ein Bierglas oder ein Eimer mit Eichstrichen gelten. Mit einem Stempel wird die Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.
Table of contents |
2 Zulassung zur Eichung 3 Weblinks 4 Siehe auch |
Eichgesetz und Öffentlichkeit
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messsicherheit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Handel, aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.
Beispiele sind:
- Ladentischwaagen, Brückenwaage etc.
- Massestücke, Hohlmaße, Längenmaße
- Zapfsäulen an Tankstellen und andere Durchflussmesser
- Gaszähler, Wasserzähler, Strom- bzw. Energiezähler
- Strahlendosimeter
- ... etc.
Benötigtes "Normal"
Zur Eichung sind Maßverkörperungen erforderlich. Das sind Normale oder Messgerät, die an nationale Normale für die Messgröße angeschlossen sind. Das Eichamt leitet vom betreffenden Normal durch Kalibrierung Arbeitsnormale ab, um daraus vor Ort den Vergleich mit dem Eichgut durchzuführen. Beispiele sind: Als Nationales Normal dient jenes Normal, das in einem Land per Gesetz als Basis zur Festlegung der Werte aller anderen Normale der betreffenden Größe anerkannt ist.
Zulassung zur Eichung
Eichfähig sind nur diejenigen Messgeräte, deren Bauart zugelassen ist. Daher geht der Eichung ein Zulassungsverfahren auf Antrag des Messgeräteherstellers z. B. bei der PTB voraus.
Bei einer Bauartzulassung wird anhand der technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit den geltenden Eichvorschriften entsprechen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeitsklasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gegeben sein (d.h. die Messungen sind während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen richtig).
Beispiel Waage
Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Vorab werden die Waagen durch eine Bundesanstalt (meist ein staatliches
metrologisches Institut) einer eichtechnischen Prüfung unterzogen. Sie umfasst sowohl messtechnischee als auch gerätespezifische Anforderungen.
EU-weite Gültigkeit und SI
Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat
(IEC-Type-approval certificate) dokumentiert. Diese Bauartzulassung ist in
allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Nach erfolgreicher Zulassung wird ein Zulassungszeichen erteilt, das auf allen Messgeräten dieser Bauart gut sichtbar angebracht sein muß. Teilweise wird es in Form einer Punze gestanzt - z.B. auf Gewichte für Balkenwaagen des Handels oder in Form einer Plombe angebracht. (s.a. Hauptstempel)
Die Eichvorschriften werden in der Regel nach SI-Einheiten und in Zusammenarbeit mit den metrologischen Staatsinstituten anderer Länder erstellt.
Weblinks
Zusätzliche Informationen finden sich unter
Siehe auch
Bundesämter, Eichamt, Eichgut, Grundeinheit, Prüfanstalt, Versuchsanstalt, Eichtheorie, Verkehrsfehlergrenze, Prüfstelle