Ehrendoktor
Ein Ehrendoktor (Dr. h.c. – honoris causa, 'ehrenhalber') ist ein Titel, den die Fakultät einer Universität für besondere Verdienste um das Fach oder um die betreffende Hochschule verleiht. Im Gegensatz zur regulären Promotion setzt der Ehrendoktor keine Prüfung voraus, in der Regel ist die Vorgehensweise für das Verleihen des Ehrendoktorats aber auch in den Promotionsordnungen der Universitäten geregelt. Wissenschaftlich und rechtlich bleibt der Ehrendoktor eigentlich ohne Bedeutung, manche Universitäten verleihen ihn auch an berühmte Personen, die die verleihende Universität besuchen, um die eigene Bekanntheit und den eigenen Ruf zu verbessern.Den Titel eines Ehrendoktor kann nach Maßgabe der Regelung der verleihenden Universität jede zu würdigende Person erhalten; weder die verleihende Hochschule noch die geehrte Person gehen damit eine Verpflichtung ein. In der Regel hält der Geehrte jedoch eine Antrittsvorlesung. Im Gegensatz zum Ehrendoktor ist der Ehren-Titel eines Honorarprofessors verbunden mit der Verpflichtung, an einer Universität unentgeltlich zu lehren.