Eheband
Der Begriff
Eheband wird im katholischen Eherecht verwendet. Wird von einem bestehenden Eheband gesprochen, so ist damit gemeint, daß eine
kirchenrechtlich gültige Ehe besteht. Das Eheband besteht ab der kirchenrechtlich gültigen Abgabe des Ehekonsenses bis zum Tod des Partners oder der Eheauflösung.
Ein bestehendes Eheband stellt ein
Ehehindernis göttlichen Rechts dar, d.h. es ist nicht möglich, eine zweite Ehe einzugehen, solange die erste noch besteht. Es ist auch nicht möglich, eine
Dispens von diesem Hindernis zu erlangen. Unter Umständen kann es aber zweifelhaft sein, daß ein Eheband überhaupt besteht. In solchen Fällen kann ein Eheprozess gegen die Annahme geführt werden, daß ein Eheband überhaupt besteht, also gegen die Annahme der Gültigkeit der Ehe.