Ehe auf Probe
Ehe auf Probe nennt man das Zusammenleben eines Mannes mit einer Frau ohne vorherige Heirat, aber mit dem Willen, nach einer gewissen Zeit die Ehe einzugehen. Rechtlich betrachtet handelt es sich nicht um eine Ehe, sondern um eine Lebensgemeinschaft, die sich von anderen Lebensgemeinschaften nur darin unterscheidet, dass die Partner zu einem späteren Zeitpunkt heiraten wollen. Haben sie einander bereits die Ehe versprochen, handelt es sich um ein Verlöbnis. Nach traditionellem Verständnis umfasste das Verlöbnis nicht das Zusammenleben der Verlobten, während dies heutzutage die Regel geworden ist. Aus soziologischer Sicht lässt sich daher sagen, dass die "Ehe auf Probe" das Verlöbnis weitgehend ersetzt hat bzw. das Verlöbnis sich zur "Ehe auf Probe" gewandelt hat.Rechtshinweis