Effet utile
Unter effet utile (Effizienzgebot, franz. nützliche/praktische Wirkung) versteht man den Grundsatz, eine Regelung oder Norm so auszulegen und anzuwenden, dass sie am besten ihre bestimmungsgemäße Wirkung entfalten kann.Das Argument des effet utile spielt vor allem bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht (Europarecht) eine große Rolle. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht vorgeht. Wenn das nationale Recht unterschiedlich ausgelegt werden kann, so ist die Auslegung vorzuziehen, bei der sich das Gemeinschaftsrecht am besten durchsetzt.
Rechtshinweis