Ebay
Ebay ist der weltweit umsatzstärkste Anbieter von Internet-Auktionen. Das Unternehmen wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in den USA gegründet. Inzwischen nutzen mehrere Millionen Menschen diese Plattform, um Waren zu er- oder versteigern; die Firma ist in 27 Ländern der Welt präsent.Im Jahr 2003 wurden über Ebay Waren und Dienstleistungen im Wert von 24 Mrd. US-Dollar umgesetzt, dafür wurden 971 Millionen Artikel zum Verkauf angeboten.
Ebay ist eine der wenigen Firmen, welche das Platzen der sog. Dotcom-Blase überlebt haben und mittlerweile profitabel wirtschaften.
Aktuelle CEO: Meg Whitman
Der deutsche Vorläufer von Ebay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Freunden und Brüdern gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische Ebay-Gesellschaft die Firma für 43 Millionen US-Dollar.
Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in der Nähe Berlins verlegt.
In Deutschland finanziert sich Ebay über eine Angebotsgebühr, die zwischen EUR 0,25 und EUR 4,80 je Artikel liegt, sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis fünf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird.
Ebay Deutschland hatte zu Beginn des Jahres 2004 knappe 7 Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer.
Das Auktionshaus ist zwar bei vielen Benutzern beliebt, aber auch aufgrund einer fragwürdigen Handhabung des Datenschutzes heftig umstritten ([1], [1], [1]).
Ein besonders gravierendes Problem ist das vollständige Fehlen einer eindeutigen Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von neuen Ebay-Konten. Statt eine sichere Identitätsfeststellung (z.B. über Postident) durchzuführen, holt Ebay seit Februar 2003 nur eine Schufa-Auskunft über den Neukunden ein ([1]). Dieser Mangel führt zu einer wachsenden Anzahl von Identitätsdiebstählen und diese wiederum zu einem exponentiellen Anstieg der Betrugsfälle.
Ein prominentes Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurde der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner, in dessen Namen bei Ebay ein Sportstudio für 90.000 Euro sowie ein Solarium für weitere 30.000 Euro ersteigert wurden (vgl. Bericht Internet-Betrug: Teure Scherze. Unbekannte steigern bei Ebay-Auktionen unter Politikernamen und schädigen Anbieter, Focus 02/2004 vom 05.01.2004).
Am 12. Februar 2004 hat das Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 22 C 70/04 in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen Ebay erlassen (vgl. [1]), worin dem Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wird, Teilnehmer unter der Identität des Antragstellers zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren ([1], [1]).
Ebay gibt keine konkreten Angaben über die Anzahl der über die Plattform durchgeführten Betrugsfälle bekannt, bezeichnete im Oktober 2003 jedoch einen Prozentsatz von 0,01 Prozent der Angebote als betrügerisch; bei den rund 670 Millionen Auktionen, die im Jahr 2002 durchgeführten wurden, würde dieser Prozentsatz also etwa 67.000 Betrugsfällen entsprechen ([1]).
Die Berliner Zeitung zitierte am 20. Januar 2004 in dem Artikel Starker Anstieg der Betrugsfälle bei Ebay eine amtliche Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen, nach dem die Zahl der angezeigten Betrugsfälle im Jahr 2003 um 132,8 Prozent auf 2.305 Fälle gestiegen sei. Im Jahr 2002 waren in Sachsen noch 990 Betrugsfälle registriert worden.
Ebay gerät auch immer wieder in die Kritik, da auf der Auktionsplattform kontinuierlich illegale Güter versteigert würden, ohne dass Ebay ausreichende Anstrengungen unternehme, diese Vorgänge zu unterbinden; neben menschlichen Organen wie Nieren ([1]) wurde beispielsweise wiederholt rechtsextremistisches Propagandamaterial ([1]), illegale Musikkopien ([1]), Raubkopien von Software ([1]) oder Hehlerware bzw. Diebesgut ([1], [1]) über Ebay versteigert.
Anfang Februar 2004 dokumentierte die Tierschutzorganisation Komitee gegen den Vogelmord e. V., dass bei Ebay geschützte Tierarten in erheblichem Umfang gehandelt würden; allein im Januar 2004 seien hunderte geschützter Vogelarten, insbesondere Greifvögel und Eulenn, Dutzende Bären- und Raubkatzenfelle, Elfenbeinprodukte sowie Schädel von Leoparden, Delphinen und Belugawalen versteigert worden. In der exemplarischen Studie "Wilde Tiere unterm Hammer - Dokumentation des Handels mit geschützten Arten bei Ebay" wurden innerhalb von 30 Tagen mehr als 1.500 illegale Tierauktionen bei Ebay erfasst. Vergleichbare Vorwürfe hat auch der Naturschutzbund NABU bereits seit längerem erhoben ([1], [1], [1]).
Daneben wurden beispielsweise 2003 vermehrt Tankquittungen versteigert, die ihrem Erwerber dazu dienten, Steuern zu sparen. Auch hier schritt Ebay nur zögerlich und nach mehreren Hinweisen ein.
Viele Verkäufer bei Ebay sind zwar gewerblich tätig, geben sich aber als Gelegenheitsverkäufer aus und geben die Einkünfte nicht beim Finanzamt an. Die Finanzbehörden scannen daher die Angebote bei Ebay regelmäßig mit dem Robot XPIDER auf der Suche nach nicht deklarierten Einkünften ([1], [1]).
Unter ebay werden Tickets (Konzerte, Fußball, etc.) zu überteurten Preisen angeboten ( sofort Kauf Optionen) bzw. versteigert. Fans bezahlen so für ihre Tickets fast das drei bis vierfache des normalen Preises. Nach deutschem Gesetz eindeutig ein Verstoß, da die Anbieter die Tickets aus dunkelen Quellen erhalten (Vereine, Fanclubs Ticketshops usw.) und in großen Mengen anbieten. Der Kritikpunkt wäre demnach das fehlende Verantwortungsbewustseins und die fehlenden Kontrollmöglichkeiten seitens ebay. Die Schwarzhändler bleiben dank ebay 'intransparent' (s.o.)
Das Unternehmen Ebay hält dagegen, dass es die Versteigerungen nicht selbst ausrichte, sondern lediglich als Makler zwischen Verkäufern und Käufern auftrete. So bezeichnet Ebay sich selbst auch nicht als Auktionshaus, sondern als "Online-Marktplatz". Daher sei Ebay als Vermittler nicht verantwortlich zu machen für Betrügereien, die auf der bereitgestellten Plattform durchgeführt würden; in diesem Sinne urteilte auch das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01) (vgl. [1] und vergleichbares Urteil vom Landgericht Potsdam vom 10. Oktober 2002 in einem ähnlichen Fall).
Ebay Deutschland
Kritik
Unzureichender Datenschutz
Fehlen einer Identitätsfeststellung
Intransparenz
Versteigerung illegaler Güter
Schwarzmarkt für Tickets
Position Ebays
Siehe auch
Weblinks