Dreistufentheorie
Die Freiheit der Berufswahl und -ausübung kann eingeschränkt werden. Die Schranken des Art. 12 GG werden durch die so genannte "Dreistufentheorie" festgelegt. Dabei wird von Stufe zu Stufe die Einschränkung des Grundrechts immer stärker, gleichzeitig werden jedoch auch die Voraussetzungen für diese Einschränkung immer stärker.3. Stufe - Berufswahl objektive Zulassungsvoraussetzungen: schwere und nachweisbare Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (Gesundheit / Leben), z.B. Quoten
2. Stufe - Berufswahl subjektive Zulassungsvoraussetzungen: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich, z.B. Meisterprüfung, Mindestalter
1. Stufe - Berufsausübung Vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls, z.B. Ladenschluss, Werbeverbot für Ärzte
Rechtshinweis