Dreikaiserabkommen
Das Dreikaiserabkommen bezeichnet den 1873 zwischen den Monarchen Deutschlands, Österreich-Ungarns und Rußlands abgeschlossenen Konsultativpakt. Dieser Pakt war ein politischer Ausdruck des Dreikaiserverhältnisses in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts.Das Dreikaiserabkommen wurde am 22. Oktober 1873 durch den Beitritt Wilhelms I zu einem zwischen Franz Joseph I und Alexander II am 6. Juni 1873 in Wien getroffenen Abkommen verwirklicht. Vorausgegangen war der am österreichisch-ungarischen Einspruch gescheiterte Versuch, die Zusammenarbeit der drei Kaisermächte auf der Grundlage der Deutsch-Russischen Militärkonvention 1873 aufzunehmen.
Das Dreikaiserabkommen verpflichtete in allgemeinen Formulierungen die Vertragspartner zu politischer Zusammenarbeit bei der "Aufrechterhaltung des europäischen Friedens gegen alle Erschütterungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen" und legte fest, daß die Partner im Falle eines Angriffs durch andere Mächte "ohne Aufsuchen oder Abschließung neuer Bündnisse sich zunächst untereinander verständigen, um sich so über eine gemeinsam zu verfolgende Linie zu einigen".
Notwendige militärische Maßnahmen sollten durch besondere Abmachungen geregelt werden. Das Dreikaiserabkommen brach durch die Auswirkungen der Orientkrise 1875-1878 zusammen. Eine Erneuerung der politischen Zusammenarbeit der Kaisermächte wurde 1881 mit dem Abschluß des Dreikaiserbundes erreicht.
siehe auch: Rückversicherungsvertrag, Bulgarische Krise 1885/1886, Dreikaisertreffen