Doppelte Staatsangehörigkeit
Die doppelte Staatsangehörigkeit - auch als doppelte Staatsbürgerschaft bezeichnet - soll es Ausländern, die länger in einem Gastland verweilen und dadurch einen Anspruch auf Einbürgerung haben, ermöglichen, die Einbürgerung in das Gastland durchzuführen, ohne ihre alte Staatsangehörigkeit (je nach Land auch als Staatsbürgerschaft bezeichnet) aufgeben zu müssen. Dadurch soll vor allem der Integrationsprozess innerhalb das Gastlandes gefördert werden.In folgenden Staaten der EU ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal. In der Schweiz ist die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls möglich.
In einigen seltenen Fällen tritt ein Paradoxon auf, wie das folgende Beispiel verdeutlicht: Wird beispielsweise ein Deutschstämmiger in Chile oder den USA geboren, also Staaten, in denen man die Staatsangehörigkeit im Prinzip durch Geburt auf Territorium des Staates erwirbt, so erhält man durch die unterschiedlichen Voraussetzungen zum Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit eine doppelte Staatsangehörigkeit. In einigen Staaten kann man diese später jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder verlieren, etwa wenn man zu lange nicht mehr in dem Staat wohnt.
Gegen die Reform des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, in der das Abstammungsrecht durch Elemente des ius solis ergänzt werden sollte, initiierte die CDU/CSU 1998/99 eine Unterschriftenaktion.
Literatur
Weblinks