Doppelte Mehrheit
Der Begriff Doppelte Mehrheit stammt aus dem gegenwärtigen Entwurf für die neue EU-Verfassung. Diese sieht vor, dass für eine qualifizierte Mehrheit zunächst eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten zustimmt, wobei jedes Land eine Stimme hätte. Zusätzlich muss diese Mehrheit jedoch mindestens 60 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Im Gespräch sind jedoch auch andere Prozentzahlen (z. B. 55 % der Mitgliedstaaten, 55 % der Bevölkerung und ähnliche).Die bevölkerungsschwächeren EU-Staaten wehren sich jedoch gegen dieses Modell, weil sie dadurch an Einfluss verlieren. Wissenschaftler schlagen als Alternatve ein Abstimmungsverfahren vor, das auf dem Quadratwurzel-Gesetz von Penrose beruht.