Disposition
Unter Disposition - von lat. dispositio: Aufteilung, Zuweisung. Ferner: Die Anordnung, die Aufstellung, die Gliederung, der Plan - versteht man- allgemein die Verfügung über ein Gut, eine Fähigkeit oder ein Vermögen. Steht etwas zur Disposition, steht es zur Verfügung bzw. kann auch abgeschafft werden. Ist jemand schlecht oder nicht disponiert, stehen ihm wenige oder gar keine Mittel Verfügung. Dies bezieht sich oft auf produktiv oder reproduktiv tätige Personen (Künstler), aber auch auf die finanziellen Möglichkeiten einer Person.
- im wirtschaftlichen Bereich jene Organisationsstruktur, die interne und externe Kunden eines Unternehmens mit Material und Enderzeugnissen erfolgreich versorgen soll - siehe Disposition (Wirtschaft)
- in der Medizin die jeweils spezifische Empfänglichkeit, Anfälligkeit bzw. erbliche Veranlagung eines Organismus für Erkrankungen - siehe Disposition (Medizin)
- in der Psychologie und Sozialpsychologie eine grundlegende Einstellung oder Veranlagung, siehe Disposition (Psychologie)
- in der Musik die Anzahl und Art der Register einer Orgel, siehe Disposition (Orgel)
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