Diskurstheorie des Rechts
Die Diskurstheorie des Rechts stellt als eine moderne Rechtsphilosophie eine Anwendung der Annahmen, Regeln und Prinzipien der allgemeinen Diskurstheorie auf den Bereich des Rechts dar, und stellt in der Annahme richtigen Rechts auf dessen Entstehung durch ein bestimmtes Verfahren, den rationalen Diskurs, ab. Sie findet daher auch die Bezeichnung als prozedurale Rechtstheorie und ist materialen, das heißt natur- und vernunftrechtlichen, und formalen, in der Regel rechtspositivistischen, Gerechtigkeitstheorien gegenüber als eigenständiger Entwurf zu betrachten.Sie wurde maßgeblich entwickelt von Jürgen Habermas und Robert Alexy.
Table of contents |
2 Konsenstheorie der Wahrheit 3 Normbegründung durch Diskurs 4 Juristischer Diskurs 5 Kritik der Diskurstheorie des Rechts |
Grundlegend für die Diskurstheorie in all ihren Ausformungen ist ein bestimmtes Verständnis von Sprache und Verständigung, wie es Habermas in seiner Theorie des kommunikativen Handelns entwickelt hat. Danach wird zwischen kommunikativem Handeln, in Form regelmäßig verständigungsorientierter Äußerungen, sog. Sprechakten, und strikt eigeninteressiertem "strategischen Handeln" unterschieden. Nach diesem Verständnis verhält sich das strategische Handeln zum kommunikativen Handeln parasitär, das den Originalmodus des Sprechens darstellt.
Im kommunikativen Handeln erhebt ein Sprecher regelmäßig Geltungsansprüche, die je nach Aussage als solche der (propositionalen) Wahrheit, der (normativen) Richtigkeit und der (subjektiven) Wahrhaftigkeit erscheinen und auf das Einverständnis seines Gegenübers abzielen. Wird dieses Ziel verfehlt, wird also kein Einverständnis erreicht, so ist dies Ausgangspunkt für den Diskurs, der die einerseits erhobenen und andererseits kritisierten Geltungsansprüche problematisiert und "als Berufungsinstanz des kommunikativen Handelns" fungiert.
Der Diskurs gewährleistet die Möglichkeit eines Konsenses durch die ihn konstituierenden Bedingungen, die unausweichlich, sprachnotwendig von jedem der Teilnehmer anerkannt werden. Sie wurden versuchsweise in "Diskursregeln" formuliert und zielen auf die Herstellung einer "idealen Sprechsituation" ab, in der nichts weiter herrscht als "der Zwang des besseren Arguments und das Motiv der kooperativen Wahrheitssuche".
Allgemeine Diskurstheorie
Konsenstheorie der Wahrheit
Mit der Möglichkeit eines Konsenses unter dem Motiv der kooperativen Wahrheitssuche verbindet sich bei Habermas' ein unter dem Stichwort "Konsensustheorie der Wahrheit" ausgeführter Wahrheitsbegriff, dessen Kriterium für die Wahrheit einer Aussage "die potentielle Zustimmung aller anderen" ist. Wahrheit ist insofern intersubjektiver Konsens. In "Rekonstruktion von Teilen des klassischen Vernunftsrechts" wird nicht mehr auf die Vernunft der einzelnen, sondern auf eine sich aus der idealen Sprechsituation heraus entfaltende "kommunikative Vernunft" abgestellt. Normbegründung durch Diskurs
In Übertragung dieser Grundsätze auf das Gebiet des Rechts stellt sich Recht dann als wahr/richtig/gerecht dar, wenn es Ergebnis eines Legitimität erzeugenden Prozesses ist. Die Legitimität von Regeln bemisst sich "an der diskursiven Einlösbarkeit ihres normativen Geltungsanspruchs", "letztlich daran, ob sie in einem rationalen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen sind - oder wenigstens unter pragmatischen, ethischen und moralischen Gesichtspunkten hätten gerechtfertigt werden können".