Diskontgeschäft
Charakterisierung
Ein Diskontgeschäft ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln. Die Wechsel werden diskontiert, also die Zinsen bis zum Fälligkeitstag sowie eine Diskontprovision abgezogen. Der jeweils anzusetzende Diskontsatz richtet sich dabei nach dem Notenbankdiskontsatz.Als rechtliche Grundlagen des Diskontgeschäftes gilt zum einen das Wechselgesetz, das Gesetz über die Deutsche Bundesbank sowie die jeweiligen Geschäftsbedingungen der einzelnen Banken. Das Diskontgeschäft stellt rechtlich einen Kauf dar und gilt zusätzlich als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Das Diskontgeschäft stellt eines der wichtigsten Aktivgeschäfte der Banken dar und ist aufgrund von Wechselstrenge und der Girantenhaftung ein besonders sicheres Kreditgeschäft. Um die Sicherheit von Diskontgeschäften noch weiter zu erhöhen, diskontieren Banken i.d.R. nur bis zur Höhe des dem Kunden gewährten Diskontkredits. Im Regelfall werden nur Wechsel mit einer verbleibenden Höchstlaufzeit von drei Monaten angekauft.