Direktmandat
Die Direktmandate werden bei der Wahl zum deutschen Bundestag durch die Erststimmen verteilt.In jedem Wahlkreis können Kandidaten der politischen Parteien und unabhängige Kandidaten gegeneinander antreten. Gewählt wird dabei per Mehrheitswahlrecht.
Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mehrere Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt diese den Gruppenstatus im Bundestag; gehört er einer Partei an, die mehr als 5% der Mandate errungen hat, bekommt sie Fraktionsstatus.
Kann eine Partei mindestens 3 Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als 5% der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel).
Siehe auch: Direktkandidat