Dingswinde
Der Begriff Dingswinde bezeichnet diejenige Urkunde, die im Herzogtum Schleswig die Ergebnisse einer Gerichtsverhandlung protokollierte.Der Hardesvogt, zwei Sandmänner sowie acht weiteren Zeugen beurkundeten dies Dokument.
Der Hardesvogt, zwei Sandmänner sowie acht weiteren Zeugen beurkundeten dies Dokument.