DIN
Das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (Geschäftszeichen DIN) mit Sitz in Berlin ist die nationale Normenorganisation in Deutschland. Der Verein entwickelt in Zusammenarbeit mit Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbrauchern und Behörden technische Standards (Normen) zur Rationalisierung und Qualitätssicherung. Das DIN vertritt die deutschen Interessen in den internationalen Normengremien (ISO, IEC, CEN).Durch die Entstehungsweise der Normen soll sichergestellt werden, dass die Inhalte und Verfahrenstechniken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Dem DIN angegliedert ist der Beuth-Verlag, der den Vertrieb der vom DIN herausgegebenen Normen, Normen anderer Normungsstellen und ausländischer Normen übernimmt.
Das Gegenstück zum DIN in der DDR war die TGL.
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2 Beispiele für Normen 3 Siehe auch 4 Weblinks |
Geschichte
Gegründet wurde das DIN am 22. Dezember 1917 als Normenausschuss der deutschen Industrie (NADI). Die erste Norm (DIN 1 Kegelstifte) erschien im Jahr 1918. Seit 1920 ist das DIN ein eingetragener Verein und schon 1922 wird eine der bekannteren DIN-Normen DIN 476 Papierformate (z.B. DIN-A4) veröffentlicht.
1926 wird das DIN von Normenausschuss der deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuss (DNA) umbennant. Nach dem Zweiten Weltkrieg genehmigte der Alliierte Kontrollrat 1946 dem DIN die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit. Das DIN wird 1951 Mitglied in der International Organization for Standardization (ISO) als einzige für Deutschland zuständige Organisation.
1975 erfolgt die Umbenennung auf den heutigen Namen im Rahmen eines Vertrages zwischen der Bundesregierung und dem Verein, der die zweiseitigen Beziehungen festhält. Das Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung der DDR wird 1990 eingegliedert.
In den letzten Jahren ist die Normungsarbeit zunehmend verwoben mit der Arbeit anderer europäischer Normungsinstitute. Immer mehr Gebiete werden durch gemeinsame europäische Regelungen erfasst.
Beispiele für Normen
DIN-Normen an sich sind nicht rechtlich bindend, nur ein Bezug auf sie in einem Vertrag oder Gesetz.
Siehe auch
Weblinks