Die Metaphysik der Sitten
Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Rechts- und Tugendlehre des Philosophen Immanuel Kant, in der ein allgemeines Prinzip des Rechts entwickelt wird, das die praktische Ausübung der Freiheit der Individuen auf der Grundlage eines allgemeinen Gesetzes ermöglichen soll.
Table of contents |
2 Anmerkungen zur Rechtslehre 3 Anmerkungen zur Tugendlehre 4 Zitat 5 Literatur |
Die Metaphysik der Sitten gliedert sich in zwei Teile:
Übersicht
Ausgehend von seiner Vernunftethik der Kritik der praktischen Vernunft, ins besondere dem von
einem freien Willen geleiteten
kategorischen Imperativ seiner Sittenlehre, stellt Kantdie Tugendpflicht einem Imperativ der Rechtsgesetze gegenüber. Er unterscheidet hierbei die Tugendpflicht als materiale Verpflichtung zu bestimmten Zwecken von der Rechtspflicht zur Legalität als formaler Verpflichtung, wobei der Tugendpflicht ein innerer Zwang, der Rechtspflicht ein äußerer Zwang zugunde liegt.
Das Staatsrecht dient der Herausbildung einer staatlichen Ordnung, in der der Souverän - das
Volk - Freiheit und Gleichheit aller Staatsbürger gewährleistet. Unabdingbare Voraussetzung für
das Funktionieren des Staats nach Freiheitsgesetzen ist die Gewaltenteilung.
Das Weltbürgerrecht regelt das gemeinschaftliche Zusammenleben der Völker zur Verhütung von Kriegen.
Zu den Tugendpflichten gegen andere Menschen zählt Kant die "Achtung" der Mitmenschen als Anerkenntnis
ihrer Menschenwürde. Das Gebot lautet, die Menschen nie bloß als Mittel, sondern
jederzeit immer auch als einen Zweck an sich zu gebrauchen.
Die Tugendpflicht gegen sich selbst dient - der Idee nach und als moralischer Zweck -
der Vervollkommnung der eigenen Persönlichkeit. Gleichwohl ist diese lediglich eine sittliche Absicht, deren
Umsetzung aus Mangel an Selbsterkenntnis höchst unvollkommen verwirklicht werden kann.
Siehe auch: Kant (Artikel), Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Zum ewigen FriedenAnmerkungen zur Rechtslehre
Kant postuliert das angeborene Recht jedes Menschen auf Freiheit. Nach seiner Auffassung ist es Aufgabe
des Rechts, die Ausübung der individuellen Freiheit der Einzelnen mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz in Übereinstimmung zu bringen.Anmerkungen zur Tugendlehre