DeutschlandRadio
DeutschlandRadio (DLR) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Rundfunkanstalt) mit Sitz in Köln. Das DeutschlandRadio produziert zwei Hörfunkprogramme: im Funkhaus Köln, Raderberggürtel 40, das Informationsprogramm Deutschlandfunk und im Funkhaus Berlin, Hans-Rosenthal-Platz, das Kulturprogramm DeutschlandRadio Berlin.Intendant des DeutschlandRadios ist seit seiner Gründung 1994 Ernst Elitz.
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts "DeutschlandRadio" wurde zum 1. Januar 1994 durch einen Staatsvertrag aller 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Der Staatsvertrag regelt, dass in Köln und in Berlin jeweils ein nationales deutschsprachiges Hörfunkprogramm produziert wird, welche von allen Bundesländern sowie von ARD und ZDF gemeinsam getragen werden. Nachdem es bislang zwei bundesweite öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme gibt (ARD und ZDF), wollte man nach der Wiedervereinigung auch zwei bundesweite Hörfunkprogramme anbieten.
Das Programm aus Köln trägt die Bezeichnung Deutschlandfunk und ist das Nachfolgeprogramm des gleichnamigen deutschsprachigen Hörfunkprogramms, das bis 1993 von der bis dahin bestehenden eigenständigen Rundfunkanstalt "Deutschlandfunk" (Sitz in Köln) ausgestrahlt wurde.
Das Programm aus Berlin trägt die Bezeichnung DeutschlandRadio Berlin und ist ein neues Programm, das aus den beiden bis 1993 gesendeten Hörfunkprogrammen RIAS Berlin und DS Kultur hervorging, die gleichzeitig ihren Sendebetrieb einstellten.
Die beiden Programme aus Köln und Berlin werden über UKW, Mittelwelle und Langwelle, über einen Kurzwellensender in Berlin, sowie analog und digital über das Astra-Satellitensystem ausgestrahlt.
Die Sendeanlagen zur Verbreitung der Programme des Deutschlandradios gehören überwiegend der Deutschen Telekom AG. Nur der Sender zur Verbreitung des Programms von Deutschlandradio in Berlin-Britz auf Mittelwelle, Kurzwelle und UKW ist Eigentum von DeutschlandRadio.
Die Leitung des DeutschlandRadios obliegt dem Intendanten, der vom Hörfunkrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Dem Hörfunkrat (in anderen Rundfunkanstalten heißt dieses Gremium "Rundfunkrat") gehören Vertreter aller Bundesländer, sowie Repräsentanten der Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen an. Er ist quasi das "Parlament" der Körperschaft DLR. Daneben gibt es als Kontrollorgan für den Intendanten, den Verwaltungsrat, der aus drei Vertretern der Länder, einem Vertreter des Bundes und jeweils zwei Vertretern von ARD und ZDF besteht.
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