Deutsches Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (Abkürzung; DPMA, umgangssprachlich gelegentlich als Bundespatentamt bezeichnet) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern mit Hauptsitz in München mit Außenstellen in Jena und Berlin.Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde erteilt Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster.
Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 gegründet. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt.
Geschichte
Siehe auch Patentamt, Europäisches Patentamt, Bundespatentgericht, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke