Deutsches Musikarchiv
Das Deutsche Musikarchiv Berlin setzt seit 1970 die Tätigkeiten der Deutschen Musikphonothek (1961-1969) fort. Sie sammelt alle in Deutschland erschienenen Tonträger und Noten. Es ist der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main als Abteilung angegliedert.Auf Grundlage der Pflichtstückverordnung von 1973 sind Musikverleger und Tonträgerhersteller verpflichtet, zwei Pflichtexemplare jeder ihrer Veröffentlichungen abzugeben. Ein Exemplar verbleibt im Deutschen Musikarchiv, das zweite wird zur Archivierung und Benutzung an die Musikalien- und Tonträgersammlung der Deutschen Bücherei Leipzig weitergegeben.
Seit dem Juli 2000 ist das Deutsche Musikarchiv der Sammlungsort der GEMA-Noten. Musikverleger müssen seitdem ihr Druckexemplar im Zuge der Werkanmeldung nun nur noch im Deutschen Musikarchiv und nicht mehr bei der GEMA einreichen. Alle bis zum Jahr 2000 gesammelten GEMA-Noten (210.000 Stück) werden jetzt im Deutschen Musikarchiv aufbewahrt.