Deutscher Corporate-Governance-Kodex
Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex fixiert für Deutschland geltende Grundsätze für eine gute Corporate Governance (Unternehmensführung). Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet.
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2 Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex 3 Der Kodex 4 Weblinks |
Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex soll dazu beitragen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung sowohl für nationale als auch internationale Investoren transparent zu machen. Damit soll letztlich das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften und damit mittelbar in den deutschen Kapitalmarkt gestärkt werden. Der Kodex berücksichtigt alle in der Vergangenheit – vor allem von internationalen Investoren - geäußerten Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, z.B. mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen (siehe auch shareholder value), mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung oder mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
Der Regierungskommission, die den Deutschen Corporate-Governance-Kodex ausgearbeitet hat, gehörten an:
Zielsetzungen
Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex
Die Regierungskommission blieb auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie soll die Entwicklung von Corporate Governance in der Gesetzgebung und Praxis in Deutschland begleiten und mindestens einmal im Jahr prüfen, inwieweit der Kodex anzupassen ist.