Deutscher
Ein Deutscher ist:
- Juristisch ein Mensch mit deutscher Staatsangehörigkeit, also ein Bürger eines deutschen Staates. Diese Staatsangehörigkeit wird vom fraglichen Staat nach den dafür geltenden Gesetzen verliehen. Heute ist der einzige infrage kommende Staat die Bundesrepublik Deutschland; in historischen Kontexten kann aber auch die Staatsangehörigkeit inzwischen nicht mehr existierender deutscher Staaten wie der DDR oder dem Deutschen Reich gemeint sein. Das Deutschtum im Sinne der Staatsangehörigkeit ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, so dass es zum Beispiel Deutsche türkischer Herkunft gibt.
- Ethnologisch ein Angehöriger des deutschen Volks mit ihrem Ethnonym. Die Eigenschaft, in diesem Sinne Deutscher zu sein, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. So lassen sich die in Osteuropa ansässigen deutschstämmigen Aussiedler auch als Deutsche bezeichnen.
Artikel 116 - "Deutscher" im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Siehe auch: Deutsche, Grundgesetz