Deutsche Zentralstelle für Genealogie
Die Deutsche Zentralstelle für Genealogie (DZfG) in Leipzig ist eine Einrichtung des Archivwesens und hat die Aufgabe, aus dem gesamten deutschenen Sprachraum personen- und familiengeschichtliche Publikationen, insbesondere auch ungedruckte Vorarbeiten dazu, zu sammeln, zu archivieren, zu sichern, zu erschließen und der interessierten Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung wissenschaftlicher Forschungen im Rahmen historischer, soziologischer, demographischer, namenkundlicher, humangenetischer oder juristischer Fragestellungen bereitzustellen.Das Archivgesetz für den Freistaat Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2005, bestimmt in §3 (1): "Der Freistaat Sachsen unterhält für die Erfüllung aller staatlichen Archivaufgaben das Sächsische Staatsarchiv einschließlich der Deutschen Zentralstelle für Genealogie als Spezialarchiv für Personen- und Familiengeschichte".
In Leipzig bestand bereits von 1904 bis 1967 eine "Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte". Diese Einrichtung war für die Genealogie eine Institution mit Weltruf. - Am 30.9.1949 war die Stiftung Zentralstelle in eine Sammelstiftung überführt worden, aus der heraus sie am 4.12.1956 dem staatlichen Archivwesen geschenkt worden ist. (Und ebenso durch einen erneuten Schenkungsakt wieder in eine andere Stiftung übergehen kann.)
Der historische Zufall hat es darüber hinaus gewollt, dass sich 1945 der Großteil der Bestände des Reichssippenamtes auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone befand, die nach 1945 im "Deutschen Zentralarchiv für Genealogie" erst in Berlin, dann in Potsdam zusammengeführt worden sind. 1967 wurden dieses Archiv, die Sammlungen der alten Leipziger Zentralstelle und verschiedene Sammlungen von aufgelösten Vereinen (darunter die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes der "Deutschen Ahnengemeinschaft" und der Gesamtkatalog der Personalschriften- und Leichenpredigtensammlungen des Dresdener "Roland" (Dresden)) in das Vermögen der "in diesem Jahr neu gegründeten Zentralstelle für Genealogie in der DDR überführt" (so die Formulierung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen) und im früheren Reichsgerichtsgebäude in Leipzig der öffentlichen Benutzung wieder zugänglich gemacht. Am 3. Oktober 1990 wurde die Leipziger Zentralstelle, nunmehr als "Deutsche Zentralstelle für Genealogie", in die Hoheit des Freistaates Sachsen überwiesen.
Die in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie archivierten Kirchenbuchunterlagen sind das Ergebnis der Tätigkeit des seit 1940 eingerichteten Reichssippenamtes, vormals Reichsstelle für Sippenforschung als untergeordnete Einrichtung des Reichsministeriums des Innern. Seit 1934 wurde unter der Leitung dieser Behörde systematisch mit Verfilmungen der Kirchenbücher in den östlichen Provinzen Westpreußen und Ostpreußen, Pommern, Posen und Schlesien begonnen. Anschließend wurden die Verfilmungsarbeiten auf Teile des übrigen Reichsgebietes und auf damals deutsche Siedlungsgebiete im Ausland ausgedehnt. Als Schlussjahr für die Filmarbeiten wurde das Jahr 1875 gewählt, d.h. das Jahr der Einrichtung von Standesämtern in Preußen. Neuere Unterlagen über die Ostprovinzen sind in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie nicht vorhanden. Nur bei den Auslandsdeutschen reichen die Verfilmungen in die Gegenwart bis 1940 (in Siebenbürgen bis 1944).
Eine lokale oder zeitliche Vollständigkeit der Kirchenbuchüberlieferungen gibt es nicht. Nur selten sind Namenregister vorhanden. Die Lesbarkeit ist oft auf Grund des ursprünglichen Erhaltungszustandes der Bücher beeinträchtigt. Erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass die Kirchenbücher getrennt nach rechten und linken Seiten verfilmt worden sind. Die Auswertung solcher Kirchenbuchunterlagen kann in der Regel nur durch Direktbenutzung in Leipzig selbst erfolgen.
Die Leipziger Zentralstelle ist auch Standort der Ahnenstammkartei des deutschen Volkes (ASTAKA) und der Ahnenlistensammlung sowie des Gesamtkatalogs der Personalschriften- und Leichenpredigtensammlungen.
Für die Beantwortung schriftlicher Auskünfte ist in der Regel die Arbeitskapazität der Zentralstelle zu gering. Es wird auf Direktbenutzung in Leipzig verwiesen. - Die Zentralstelle wäre ebenfalls überfordert, wenn sie auch die Einzelforscher anleiten oder gar Neulinge in die Genealogie einführen sollte. Dafür sind die genealogischen Vereine, die Fachzeitschriften und die Fachliteratur zuständig.
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hat am 26.7.2001 (Reg.-Nr. 8175) den unbegründeten Antrag der Stiftung "Zentralstelle für Personen- und Familiengeschichte" in Friedrichsdorf, Rechtsnachfolger der Leipziger Zentralstelle zu sein, mangels Personenidentität abgelehnt. Diese Friedrichsdorfer Zentralstelle (mit Depot in Frankfurt-Höchst) war am 10.10.1951 in Berlin-West gegründet worden. Anfang 1966 war das "Deutsche" im Stiftungsnamen gestrichen worden. Auch eine Funktionsnachfolge dieser Zentralstelle für die Leipziger trifft nicht zu, da eine Enteignung zwischen 1933 und 1945 nicht vorliegt. - Die von dieser Zentralstelle und ihrem Förderverein auch nach 1990 im Mitgliederverzeichnis der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände weiterhin verbreitete Behauptung, sie sei die 1904 in Leipzig gegründete Stiftung, entbehrt damit jeder Rechtsgrundlage.
Familiengeschichtliche Sammlungen des früheren Reichssippenamtes
Zur Rechtsstellung der Leipziger Zentralstelle
Bestandsverzeichnisse der Deutschen Zentralstelle für Genealogie
Literatur
Weblinks