Deutsche Nationalhymne
Das Lied der Deutschen wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland gedichtet. Die dritte Strophe wird heute bei offiziellen Anlässen als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland gesungen. Dieses Deutschlandlied (Hoffmann-Haydn'sche Lied) wurde aber bis heute nicht offiziell, z.B. per Gesetz oder parlamentarischen Beschluss, verbindlich zur Nationalhymne für Deutschland erkoren.Als dieses Lied 1841 verfasst wurde, waren viele deutsche Kleinstaaten nur lose zum 1815 geschaffenen Deutschen Bund zusammengeschlossen. Die Sehnsucht der Menschen nach Einheit drückte Fallersleben mit der Liedzeile der ersten Strophe aus: "Deutschland, Deutschland über alles" (daher oft auch die Bezeichnung: "Deutschlandlied"). Damit war nicht gemeint, dass Deutschland über anderen Staaten stehen sollte, sondern dass das Ziel der Einheit Deutschlands über allem (allen, insgesamt bis zu 40 Kleinstaaten) stehen sollte. Diese Zeile wurde im Laufe der Geschichte insbesondere von den Nationalsozialisten uminterpretiert und damit bewusst falsch gedeutet.
Das Gebiet Deutschlands definierte er mit der heute ebenfalls umstrittenen Zeile "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt", vier Gewässern, die bestimmte historische Siedlungsgrenzen deutschsprachiger Volksgruppen markieren und damals Grenzgewässer des Deutschen Bundes bildeten.
Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann v. Fallersleben vom Preislied des Minnesängers Walther von der Vogelweide inspirieren [1].
Die Melodie des Liedes entstammt dem von Joseph Haydn 1797 komponierten Streichquartett Nr. 77, das unter der Bezeichnung "Kaiser-Quartett" in die Musikgeschichte einging. (Haydn soll Takte einer kroatischen Volksweise - er stammte aus dem Grenzgebiet - verwandt haben.) Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als "Kaiserhymne" bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem "Kaiserlied" der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde, mit dem Text: "Gott erhalte, Gott beschütze Unsern Kaiser, unser Land! ..."
Als 1871 Deutschland Kaiserreich wurde, bestimmte man das Lied "Heil dir im Siegerkranz" als Nationalhymne; die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne "God Save the King/Queen". Beim Volk war zu dieser Zeit - neben dem Fallersleben-Lied - auch das Lied "Die Wacht am Rhein" als Hymne beliebt. Zur Nationalhymne wurde das Lied der Deutschen erst in der Weimarer Republik am 11. August 1922 und blieb es auch im Dritten Reich, hier auf fatale Weise umgedeutet. Als eine Art inoffizielle Nationalhymne fungierte daneben das Horst-Wessel-Lied.
Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben wurde, ist das Lied der Deutschen lediglich aufgrund mehrerer Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung als Nationalhymne anzusehen.
Bei der Republikgründung wurde zunächst keine Nationalhymne benannt; vielfach setzte man Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne ein. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen. Erst ein Brief von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer an Heuss, "das Hoffmann-Haydn'sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden" im April/Mai 1952 und Heuss' Antwort erhoben das Lied der Deutschen faktisch zur Nationalhymne. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erklärten Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwechsel die dritte Strophe des Deutschlandlieds zur Nationalhymne. Allerdings gilt weiterhin, dass Deutschland formell über keine Nationalhymne verfügt: es gibt kein einziges Gesetz, kein rechtskräftiges Dokument und keine parlamentarische oder sonstige Verfügung, in der ein bestimmtes Lied zur Nationalhymne bestimmt oder als solche deklariert wird. Der oben genannte Briefwechsel wurde jedoch veröffentlicht, und insofern hat der Bundespräsident ausgehend von seiner Ehrenhoheit - die Berechtigung zur Bestimmung dessen, was deutsche Ehren- und Hoheitszeichen sind, sofern nicht durch Gesetz oder Grundgesetz anderes bestimmt ist - das gesamte Lied der Deutschen als Nationalhymne festgelegt. Dies wurde 1991 in gleicher Weise auf die dritte Strophe verkürzt.
Bei Gründung der DDR 1949 entschied man sich für Johannes R. Bechers/Hanns Eislers "Auferstanden aus Ruinen" als Nationalhymne. Als Textvariante stand auch Bertolt Brechts Kinderhymne ("Anmut sparet nicht noch Mühe") zur Verfügung. Beide Texte folgen dem Versmaß der "Kaiserhymne", sind also ebenfalls mühelos auf diese Melodie zu singen.
1.
Text des "Lieds der Deutschen"
2.
3. (Text der Deutschen Nationalhymne)
Siehe auch: Liste der Nationalhymnen
Weblinks