Deckungsstock
Mit Deckungsstock bezeichnet man im Versicherungswesen den Teil der Aktiva eines Versicherungsunternehmens, der dazu dient, die Ansprüche der Versicherten zu sichern.Für den Deckungsstock gelten daher besondere Beschränkungen.
Die Höhe des Deckungsstocks richtet sich nach der Deckungsrückstellung. Aufgrund der Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten im Falle eines Konkurses, ist der Deckungsstock ein vom übrigen Vermögen des Versicherungsunternehmens intern getrenntes Sondervermögen, das dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen ist . Die dem Deckungsstock angehörenden Vermögensgegenstände werden in einem Deckungsstockverzeichnis geführt und von einem Treuhänder überwacht .