Deckungsrückstellung
Mit Deckungsrückstellung bezeichnet man im Versicherungswesen die verzinsliche Ansammlung der jährlich vereinnahmten Beiträge und Zinsen nach Deckung der Verwaltungskosten und Versicherungsleistungen.Sie wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für jede Versicherung ermittelt. Die rechnungsmäßige Verzinsung der Deckungsrückstellung ist im technischen Geschäftsplan einer Versicherung festgelegt. Dem Versicherungsunternehmen dient die Deckungsrückstellung somit dazu, den Zeitraum zwischen der Beitragszahlung und der Fälligkeit der Leistung bilanzmäßig auszugleichen. Dieser Zeitraum beträgt bei Lebensversicherungsunternehmen durchschnittlich 27 Jahre, was den großen Umfang der Deckungsrückstellung bei den Lebensversicherungsunternehmen verdeutlicht.