De jure
De jure (seltener auch de iure) ist ein lateinischer Ausdruck für "laut Gesetz", "nach geltendem Recht", "legal" oder auch "offiziell", "amtlich". Der Ausdruck de jure findet vor allem im englischen Sprachraum Verwendung. Der Gegensatz zu de jure ist de facto; de facto steht für "in der Praxis", "tatsächlich".Am häufigsten werden beide Ausdrücke, de jure und de facto, im Zusammenhang mit technischen Normen und Standards benutzt. Dem englischen Ausdruck de jure standard entspricht im Deutschen der Term technische Norm; das englische de facto standard wird auf deutsch meist Industriestandard genannt.
Auch in der Politik werden die beiden Ausdrücke verwendet. Eine Regierung kann de jure im Amt sein, d.h. sie wurde nach geltendem Recht eingesetzt. Eine de facto Regierung hingegen hat keine rechtliche Anerkennung.