Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen
Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen findet Verwendung, wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel zur Verfügung stellen wollen, ohne dabei Gewinn zu erzielen. Dabei sympathisiert der Darlehensgeber mit den Zielen des Darlehensnehmers. Typische Fälle sind Start in die berufliche Selbständigkeit, Ausbildung und Hausbau.Viele Darlehensverträge dieser Art werden mit Handschlag geschlossen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, Umfang und Bedingungen des privaten Darlehens schriftlich festzuhalten. Wichtig dabei sind vereinbarter Zinssatz, Kündigungsfristen und Sicherheiten. Ein Vertrag kann kurz und prägnant sein und sich damit von mehrseitigen Kreditverträgen unterscheiden. Eine mögliche Form ist folgende (optionale Zusätze kursiv):
ZwischenFrau/Herrn ....... (Name, Wohnadresse)
- nachfolgend Darlehensgeber genannt -und
Frau/Herrn ....... (Name, Wohnadresse)
- nachfolgend Darlehensnehmer genannt -wird vereinbart:
§ 1 Darlehensbetrag und -zweck
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von EUR ...
zu folgendem Zweck: ...
§ 2 Auszahlung und Tilgung
1. Der Darlehensbetrag ist am ... auf das Konto Nr. ... des Darlehensnehmers bei der ..., BLZ..., zu überweisen.
Die Auszahlungsfälligkeit tritt jedoch nicht ein, bevor nicht die unter § 4 genannten Sicherheiten vom Darlehensnehmer vollständig gestellt sind.
2. Tilgungen sind auf das Konto Nr. ... des Darlehensgebers bei der ..., BLZ ..., zu überweisen.
3. Das Darlehen ist innerhalb von ... Jahren in gleichlautenden monatlichen Raten zu ... EUR, beginnend mit dem ..., zurück zu zahlen.
4. Sollte dem Darlehensgeber etwas zustoßen, so erfolgt die Rückzahlung an ... (Name, Wohnadresse, Telefon), Konto Nr. ... bei der ..., BLZ ... .
§ 3 Zinssatz und Zinszahlungen
Der Jahreszins beträgt ...%. Die jeweilig aufgelaufenen Zinsen sind zusammen mit den Tilgungsraten auf das unter § 2 bezeichnete Konto des Darlehensgebers zu überweisen.
Der Tilgungs- und Zinszahlungsplan ist diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
§ 4 Sicherheiten
Zur Sicherung der Forderungen aus diesem Vertrag stellt der Darlehensnehmer eine selbstschuldnerische Bürgschaft von ... und tritt folgende Sicherheiten an den Darlehensgeber ab: ...
§ 5 Kündigung
1. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
2. Kommt der Darlehensnehmer mit seiner Zahlungsverpflichtung mit mehr als ... Monaten in Verzug, so kann der Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündigen und den Darlehensrest nebst aufgelaufenen Zinsen sofort fällig stellen.
§ 6 Schlussbestimmung
1. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(Ort, Datum, Unterschriften)
Siehe auch
- Darlehen
- Kredit
- Kreditvertrag
- Kreditsicherungsrecht
- Hypothek
- Grundschuld
- Rentenschuld
- Annuitätendarlehen