Dänische Staatskirche
Die Staatskirche in Dänemark ist Lutherisch. An ihrer Spitze steht der jeweilige Monarch als Oberhaupt.
Geschichte
Im Verlauf der Reformation nahm König Christian III. die lutherische Konfession an und warf alle katholischen Bischöfe ins Gefängnis. Auf dem Reichstag von Kopenhagen, im Jahre 1536, wurden die Kirchengüter dann endgültig von der Krone eingezogen und das Luthertum als einzig erlaubte Konfession/Religion im Lande zugelassen. An die Stelle der Bischöfe traten dann 1537 7 Superintendenten, die jedoch schon bald wieder die Bezeichnung als Bischof erhielten. Die größte und wichtigste Neuerung war die Einführung der Muttersprache in der Liturgie, zwischen 1537 und 1539. Seit der Einführung des Absolutismus (1660) stieg die staatliche Kontrolle der Kirche zunehmend und damit die geistig-geistliche Tätigkeit der Theologen. So deffinierte das Dänische Gesetz von 1683 "die Religion des Königs" und damit das Glaubensbekenntnis der Kirche. Nachdem 1903 ein Gemeindekirchenräte-Gesetz erlassen wurde begann eine zunehmende Demokratisierung der Staatskirche, was 1947 zur Zulassung von Frauen zum "Priesteramt" führte und 1995 zur Wahl der ersten Bischöfin.