Codex Iustinianus
Der Codex Iustinianus gehört zu dem Gesamtwerk, welches später den Namen Corpus iuris civilis erhielt und neben dem Codex Iustinianus noch die Digesten (Rechtsurteile), die Institutionen (ein Rechtslehrbuch) und die Novellen (später ergänzte Kaiserkonstitutionen) enthielt. Die Sammlung wurde vom oströmischen Kaiser Justinian I 528 in Auftrag gegeben. Im Hochmittelalter erlebte der Codex Iustinianus und die anderen Teile des Corpus eine Renaissance.Der in Latein verfasste Codex Iustinianus ist uns nur aus einer revidierten Fassung aus dem Jahre 533 bekannt (codex repetitae praelectionis). Ursprünglich wurde er bereits 529 vorgelegt. Er besteht aus 12 Büchern (1. Buch hat das Kirchenrecht zum Inhalt; Buch 2-8 das Privatrecht und Privatprozesse; Buch 9 befasste sich mit dem Strafrecht und mit Strafrechtsverfahren; Buch 10-12 befasste sich schließlich mit dem Verwaltungsrecht und dem Finanzrecht).
Er bot eine zusammenfassende Darstellung der Kaisergesetzte aus der Zeit des 2. Jahrhunderts bis ins Jahr 534. Wichtig war, dass alle nicht aufgenommenen Gesetze ihre Gültigkeit verloren, während alle im Codex gesammelten Erlasse unmittelbare Gesetzeskraft zugesprochen bekamen.
Siehe auch: Corpus iuris civilis, Legisten, Kanonisten, Glossatoren, Kommentatoren, Pandektenwissenschaft.