Charter
Charter (engl) bezeichnet die zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung einer Nutzungsgebühr.Die Bedingungen der Überlassung werden in einem Chartervertrag geregelt. Insbesondere in der Schifffahrt, aber auch in der Luftfahrt, wird der Begriff Charter verwendet, wenn auf Mietbasis Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit von anderen als den Eigentümern genutzt werden sollen. Tourismusunternehmen chartern oft Flugzeuge, davon stammt der Begriff Charterflüge.
Die Einordnung des Chartervertrags in die Vertragstypen des deutschen Schuldrechts bereitet wegen der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungen Schwierigkeiten. In der Regel handelt es sich um einen Dienstvertrag und nicht um einen Werkvertrag. Wird das gesamte Schiff oder Flugzeug für eine bestimmte Zeit vollständig dem Charterer ohne Besatzung zur Benutzung überlassen (so genannte bareboat-charter oder dry-lease), so liegt ein Mietvertrag vor. Ist aufgrund einer Employment-Klausel auch die Überlassung der Mannschaft geschuldet, so kommen in der Regel die Vorschriften des Transportrechts zur Anwendung. Überlässt der Vercharterer (z.B. die Fluggesellschaft) nur ein Kontingent an Plätzen für Passagiere (z.B. an einen Reiseveranstalter), so liegt ein Werkvertrag mit der Pflicht zur Sammelbeförderung nahe.
Rechtshinweis