Burgundischer Reichskreis
Der Burgundische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in welche unter Kaiser Maximilian I 1512 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde.Er umfasste die Freigrafschaft Burgund und die 17 Provinzen der Niederlande, also die Herzogtümer Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, die Grafschaften Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Zeeland, Namur und Zutphen, die Markgrafschaft Antwerpen und die Herrschaften Friesland, Mecheln, Utrechtt, Overijssel und Groningen.
Da die Bevölkerung großenteils dem Reich entfremdet war, so schloss Karl V zu Augsburg 1548 einen Vertrag, wonach dieser Kreis zwar der Oberherrschaft des Reichs entzogen wurde, das Reich sich aber zu fortwährende Schutz desselben verpflichtete, wogegen der burgundische Kreis zu des Reiches Schutz an Reichsumlagen soviel wie zwei und zu den Türkenkriegen soviel wie drei Kurfürsten zahlen sollte.
1579 rissen sich sieben Provinzen, die nachmalige Republik der vereinigten Niederlande, los, wozu Spanien im Westfälischen Frieden (1648) noch Stücke von Flandern und Brabant abtrat. Der Pyrenäische Friede von 1659 und der Aachener Friede von 1668 rissen die später sogenannten französischen Niederlande ab, der Nimwegener Friede von 1678 Hochburgund und einige niederländische Orte ; die Friedensschlüsse von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) überlieferten den Rest der Spanischen Niederlande, mit Ausnahme der durch den sogenannten Barrieretraktat abgerissenen Stücke, an Österreich. Diese "österreichischen Niederlande", bestehend aus Brabant mit Antwerpen und Mecheln, Teilen von Luxemburg, Limburg, Geldern, Hennegau, Flandern und Namur, etwa 25,880 km² mit über 11/2 Mill. Einw., wurden im Luneviller Frieden (1801) an Frankreich abgetreten.
Auf diesem Territorium liegen die modernen Staaten Niederlande, Belgien und Luxemburg. Eine Ausnahme bildet die belgische Provinz Lüttich, die vom Fürstbistum Lüttich abstammt, welches zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis gehörte.
Dieser Artikel basiert auf dem entsprechenden Eintrag in Meyers Konversationslexikon, 4. Auflage von 1888-90