Bundeswehrreform
Als Bundeswehrreform wird der Umsetzungsprozess von Empfehlungen bezeichnet, die eine Kommission unter der Leitung von Richard von Weizsäcker 2000 verfasste. Das Gutachten unter dem Titel Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr - Erneuerung von Grund auf wurde am 23. Mai 2000 vorgelegt und enthielt sowohl abweichende Voten als auch Vorschläge, die weit über die tatsächlichen späteren Reforminhalte hinausgingen.Durch die Bundeswehrreform ist ein legaler sogenannter "Nulldienst" entstanden,d.h. "Wehrpflichtige" werden weder zum Zivil- noch zum Kriegsdienst eingezogen.