Bundestagswahl 1990
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Die Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 stand ganz im Zeichen der am 3. Oktober 1990 erreichten Vereinigung der Bundesrepublik mit der DDR.
Als Bundeskanzler hatte Helmut Kohl, Spitzenkandidat von CDU/CSU, maßgeblichen Anteil am Zustandekommen der staatlichen Einigung und konnte daher mit einem erheblichen Amtsbonus in die Wahlentscheidung gehen und mit der Koalition aus CDU/CSU und FDP eindrucksvoll bestätigt werden.
Hauptstreitpunkt zwischen ihm und dem SPD-Kanzlerkandidaten, dem saarländischen Ministerpräsidenten und SPD-Vize Oskar Lafontaine, war die Frage der Finanzierung der deutschen Einheit.
Während Kohl Steuererhöhungen für die Finanzierung der deutschen Einheit ablehnte, nannte Lafontaine diese unausweichlich.
Für diese Wahl galten zwei getrennte Wahlgebiete, das heißt die 5 %-Hürde; war dahingehend abgeschwächt, dass es für den Einzug in den Bundestag ausreichte, nur in der bisherigen DDR oder in der Bundesrepublik 5 % der Stimmen zu erlangen.
Erstmals waren auch die Westberliner wahlberechtigt. Die gesetzliche Mitgliederzahl wurde auf 656 Abgeordnete erhöht.
Bündnis 90 und die Grünen traten getrennt an.
Die FDP errang erstmals seit 1961 ein Direktmandat (Uwe Lühr in Halle). Dies war vor allem den Wahlkampfauftritten des damaligen Außenministers Hans-Dietrich Genscher, der aus Halle stammt, zuzuschreiben.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Am 17. Januar 1991 wurde Helmut Kohl vom Bundestag als Bundeskanzler wiedergewählt. Nach weiteren drei Wochen beschloss die Bundesregierung, die Steuern zwecks Finanzierung der deutschen Einheit deutlich zu erhöhen.Hintergrund
Ergebnis
Konsequenz